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    Hotels und Gastronomie

    Zeiterfassung – Pflicht? Ausnahmen in Hotel & Gastronomie im Überblick

    Michael JagersbacherBy Michael Jagersbacher15. April 2025Updated:24. September 2025Keine Kommentare5 Mins Read
    Zeiterfassung Pflicht? Ausnahmen im Überblick
    Zeiterfassungspflicht und Ausnahmen im Überblick

    Die Arbeitswelt in Hotellerie und Gastronomie ist geprägt von Flexibilität, Schichtarbeit und saisonalen Schwankungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die rechtssichere Dokumentation der Arbeitszeit – vor allem durch die gesetzlich verankerte Zeiterfassungspflicht. Arbeitgeber in der Branche stehen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben exakt einzuhalten und gleichzeitig betriebliche Abläufe effizient zu organisieren. Die Frage, ob und für wen die Zeiterfassungspflicht besteht und in welchen Fällen Ausnahmen greifen, ist zentral für alle Betriebe, die rechtskonform und praxisnah handeln wollen. In diesem Beitrag zu „Zeiterfassung Pflicht & Ausnahmen“ geben wir einen strukturierten Überblick über die relevanten Vorschriften, erläutern branchenspezifische Besonderheiten und zeigen konkrete Lösungsansätze für Hoteliers und Gastronomen. Die Zeiterfassung betrifft die gesamte Branche – vom kleinen Familienhotel bis zum großen Systemgastronomiebetrieb.

    Zeiterfassung: Pflicht & Ausnahmen für Hotellerie sowie Gastronomie

    Die gesetzliche Grundlage zur Zeiterfassung basiert auf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Demnach müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch dokumentieren – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Das bedeutet: Auch Hotels, Restaurants, Bars, Cateringunternehmen und Cafés unterliegen der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

    Die besondere Herausforderung in der Gastronomie liegt in der stark variierenden Arbeitszeitgestaltung. Schichtpläne, Teilzeitmodelle, kurzfristige Aushilfstätigkeiten oder Sondereinsätze bei Veranstaltungen erfordern eine präzise und minutengenaue Dokumentation. Hier greift die Zeiterfassungspflicht mit voller Wirkung. Nur in klar definierten Ausnahmefällen – etwa bei leitenden Angestellten – kann auf eine Zeiterfassung verzichtet werden. Für alle anderen Beschäftigten, ob Servicekraft, Rezeptionist oder Küchenhilfe, besteht eine vollständige Erfassungspflicht.

    Die Einhaltung dieser Pflicht ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern schützt Arbeitgeber auch bei Prüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt, die Rentenversicherung oder das Finanzamt. Die Zeiterfassungspflicht ist somit ein zentrales Instrument für die betriebliche Rechtssicherheit.

    Digitale Systeme zur Umsetzung der Zeiterfassungspflicht

    Die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme ist die praktikabelste Lösung für Betriebe in Hotellerie und Gastronomie. Sie ermöglichen eine lückenlose, minutengenaue und manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit. Gerade in einer Branche, in der Arbeitszeiten stark schwanken und schnelle Reaktionszeiten erforderlich sind, bieten digitale Systeme klare Vorteile.

    Bereits kleinere Hotels oder Gastronomiebetriebe profitieren von digitalen Anwendungen, die per Terminal, App oder Cloud-System funktionieren. Die Systeme können Arbeitszeiten automatisch berechnen, Pausen erfassen und Überstunden dokumentieren. Die Zeiterfassung mit ihren Pflichten und Ausnahmen lässt sich so einfach in den Betriebsalltag integrieren, ohne die Arbeitsprozesse unnötig zu verkomplizieren.

    Ein zusätzlicher Vorteil: Viele Systeme bieten Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen oder zur Personalplanung. Damit wird nicht nur die rechtliche Pflicht erfüllt, sondern zugleich die Effizienz in der Mitarbeiterverwaltung gesteigert. Auch kurzfristige Aushilfen oder Saisonkräfte können problemlos eingebunden werden.

    Typische Anforderungen im Hotel- und Gastronomiebereich zur Zeiterfassung

    Die Zeiterfassung mit ihren Pflichten und Ausnahmen erfordert im Hotel- und Gastronomieumfeld besonders strukturierte Abläufe. Ein zuverlässiges System sollte folgende Funktionen abdecken:

    • Minutengenaue Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende, auch bei wechselnden Schichten: Dadurch lassen sich selbst unregelmäßige Arbeitszeiten exakt dokumentieren und Auswertungen zuverlässig durchführen.
    • Automatische Pausenberechnung nach gesetzlichen Vorgaben: Das minimiert Fehlerquellen und sorgt für eine rechtssichere Einhaltung der arbeitsrechtlichen Ruhezeiten.
    • Integration in Lohnbuchhaltungssoftware zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern: So wird der gesamte Prozess von der Zeiterfassung bis zur Gehaltsabrechnung effizient automatisiert.
    • Verwaltung von Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstagen zur besseren Personalsteuerung: Eine übersichtliche Darstellung erleichtert die Planung und verhindert Engpässe im Tagesgeschäft.
    • Zugriffsrechte für Mitarbeitende, um ihre Arbeitszeiten eigenständig einsehen zu können: Dies schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in die betriebliche Zeiterfassung.
    • Schnittstellen für kurzfristig eingesetzte Aushilfen oder Saisonpersonal: Neue Mitarbeitende lassen sich unkompliziert integrieren, ohne den Erfassungsprozess zu stören.
    • DSGVO-konforme Speicherung und Zugriffsschutz für personenbezogene Daten: Der Datenschutz bleibt jederzeit gewährleistet und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

    Diese Funktionen sichern die rechtliche Konformität und vereinfachen gleichzeitig die Organisation in einem dynamischen Branchenumfeld.

    Generell Zeiterfassung Pflicht? Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen

    Obwohl die Zeiterfassungspflicht grundsätzlich für alle Beschäftigten gilt, gibt es wenige, eng definierte Ausnahmen. In der Hotel- und Gastronomiebranche betreffen diese hauptsächlich leitende Angestellte, die eigenverantwortlich tätig sind und nicht der Kontrolle hinsichtlich Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit unterliegen. Auch Chefköche mit umfassender Personalverantwortung oder Betriebsleiter mit Weisungsbefugnis können in Einzelfällen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit sein – vorausgesetzt, ihre Position erfüllt die arbeitsrechtlichen Kriterien eines leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG.

    Darüber hinaus können in einigen Fällen tarifvertragliche Sonderregelungen greifen, sofern diese explizit von der gesetzlichen Pflicht abweichen. Solche Regelungen müssen jedoch klar dokumentiert und vertraglich vereinbart sein.

    Alle übrigen Mitarbeitenden – insbesondere im operativen Bereich wie Küche, Service, Reinigung oder Empfang – unterliegen uneingeschränkt der Zeiterfassungspflicht. Die Zeiterfassung ist hier klar geregelt und lässt keinen Interpretationsspielraum zu.

    Fazit: Zeiterfassung – Pflicht & Ausnahmen in Kürze zusammengefasst

    Die gesetzliche Zeiterfassungspflicht und deren Ausnahmen betrifft alle Unternehmen in der Hotel- und Gastronomiebranche – unabhängig von Größe oder Organisationsform. Die Erfassungspflicht beginnt ab dem ersten Mitarbeitenden und ist in der heutigen arbeitsrechtlichen Realität nicht mehr verhandelbar. Umso wichtiger ist es, die Umsetzung nicht als bürokratische Last, sondern als strategische Verantwortung zu verstehen.

    Ein professionelles Zeiterfassungssystem sorgt für Rechtssicherheit, Transparenz und eine effizientere Personalplanung. Es schützt vor rechtlichen Konsequenzen, schafft Vertrauen bei den Mitarbeitenden und ermöglicht eine präzise Steuerung der Personalkapazitäten. Die Zeiterfassung ist damit nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern ein Schlüssel zu moderner, zukunftsfähiger Unternehmensführung im Gastgewerbe.

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    Michael Jagersbacher
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    Michael Jagersbacher ist Bestseller-Autor, Content-Stratege und ist Gründer der Exzellents Group. Mit seinen Fachportalen, darunter Steirische Wirtschaft, LeaderMagazin und WirtschaftsCheck, steht er seit Jahren für fundierten Wirtschaftsjournalismus und strategisches Storytelling, das den Mittelstand nachhaltig stärkt. Als Autor und Ghostwriter begleitet er Unternehmer beim Verfassen eigener Bücher, um ihre Expertise überzeugend zu positionieren und ihre Marke zu profilieren. Seine Leidenschaft gilt der Verbindung von Markenstrategie, Medienarbeit und Content-Marketing.

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